Benützungsgebühr für gemeindeeigene Einrichtungen

Zuständig

Fremdüberwachung durch KlärwärterGebühr ab 1.1.2024(Gebühr 2023)
Fremdüberwachung monatlich
€ 41,00
€ 39,00 
Fremdüberwachung jährlich
€ 82,00
€ 77,00


Fischen im Rubenerteich (Naturschutzgebiet Tannermoor)Tageskarte 2024(Preis 2023)
Tageskarte Rubenerteich
€ 25,00
€ 27,00




Benützungsgebühr GemeindegebäudeGebühr 2024(Preis 2023)
Benützung Gemeindegebäude (Turnsäle, Musikschule ...)
€ 2,00
€ 2,00



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Auszug aus der Tarifordnung der Marktgemeinde Liebenau  vom 25.5.2018 für die Benützung

  • des Bewegungsraumes der Musikschule Liebenau
  • die Turnsäle in der Volksschule und in der Neuen Mittelschule
  • des Sportplatzes in Liebenau

 

(1)  Benützungsentgelt:

Für den Bewegungsraum der Musikschule, den Turnsaal der Volksschule und der Neuen Mittelschule (nicht betroffen sind Veranstaltungen der Musik, der Schulen und des Kindergartens):

2 Euro je Teilnehmer und Tag  (z.B. für diverse Yogakurse, Fitness-Kurse, Volleyballtraining ...)

 

(2)  Benützungsentgelt für Training von Kindern/Jugendlichen:

Für Trainings von Kindern bis 15 Jahren im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten (z.B. Schikadertraining, Fußballtraining ...), ebenso für das Training der Feuerwehrjugend, wird kein Benützungsentgelt vorgeschrieben.

 

(3)  Reinigungs- und Betriebskostenpauschale:

... ist in der Benützungsgebühr von 2 Euro bereits enthalten.

 

(4)  Benützungsentgelt für den Sportplatz:

Für die Sportplatzbenützung für außerschulische Veranstaltungen wird eine Tagespauschale in Höhe von 100 Euro festgesetzt.

Ermäßigungen:  Für Trainingsspiele der Fußball-Spielgemeinschaft (SPG) wird eine Ermäßigung von 50% gewährt (50 Euro pro Tag), für Meisterschaftsspiele und Turniere gibt es keine Ermäßigung, auch nicht beispielsweise für das Ortschaftenturnier der Fußballer oder Faustballturniere.

 

(5)  Berechnung:

Für die Berechnung und Bezahlung des Benützungsentgelts ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Er hat rechtzeitig vor der Veranstaltung mit der Gemeinde Kontakt aufzunehmen;
die Benützungsgebühr ist binnen 3 Werktagen abzurechnen und zu bezahlen (bei verspäteten Abrechnungen wird ein Zuschlag von 10 % berechnet)